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04. April 2022 | Justiz, Verfassung

Corona-Entscheidung des VfGH: Bevölkerung hat Recht auf Transparenz!

FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst: "Es ist nicht nachvollziehbar, warum man sich dazu beim Verfassungsgerichtshof nur mit einer 'Grobprüfung' begnügt hat."

FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst zu Corona-Entscheidung des VfGH: "Bevölkerung hat ein Recht auf Transparenz!"

Foto: FPÖ

„Mit ihrem Corona-Zwangsregime hat die Regierung in eine ganze Reihe verfassungsmäßig verbriefter Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen – und das in einem nie dagewesenen Ausmaß. Betroffen davon war und ist die gesamte Bevölkerung. Es kann ja wohl nicht sein, dass tatsächlich alle Verfassungsrichter der Regierung einen Persilschein für ihre maßlose, übergriffige und vollkommen unverhältnismäßige Corona-Politik ausgestellt haben. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, ob es nicht auch von dieser absolut irritierenden und unverständlichen Entscheidung abweichende Meinungen gegeben hat. Und wenn ja, muss es die Möglichkeit geben, diese auch öffentlich bekanntzumachen. Die Bevölkerung hat hier ein Recht auf Transparenz!“, betonte heute, Montag, FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst in Zusammenhang mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, dass zum Beispiel der erste "Lockdown für Ungeimpfte" samt "2G"-Regeln nicht zu beanstanden sei. Hier gehe es ja auch um eine fundamentale Zukunftsfrage für alle zukünftigen möglicherweise von einer Regierung geplanten Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte wie etwa die immer noch im Raum stehende Impfpflicht, so Fürst weiter.

Entscheidung eines Höchstgerichts unwürdig

Angesichts der Schwere und der Vielzahl der Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte sei es jedenfalls nicht nachvollziehbar, warum man sich aktuell beim Verfassungsgerichtshof mit einer „Grobprüfung“ begnügt habe. Denn das bedeute im Großen und Ganzen, dass man sich nicht in der Tiefe mit der Frage der Evidenz und der Verhältnismäßigkeit beschäftigt habe, sondern sich – salopp formuliert – auf die von der Regierung medial kolportierte und mit Millionen Euro an Inseraten geförderte Sichtweise gestützt habe, von der der Gesundheitsminister ja „annehmen“ habe können, dass sie stimme. „Da beißt sich dann der Hund in den Schwanz. Oder anders gesagt: So an die Sache heranzugehen, erscheint mir angesichts der Relevanz dieser Entscheidungen nicht verhältnismäßig und eines Höchstgerichtes unwürdig“, so Fürst.

Weitere Corona-Verfahren stehen noch aus

Zu wissen, ob tatsächlich alle Verfassungsrichter mit dieser Vorgangsweise und der darauf aufbauenden Entscheidung einverstanden waren, sei auch aus einem weiteren Grund wesentlich: „Zum einen stehen noch Verfahren und Entscheidungen in Zusammenhang mit den Corona-Zwangsmaßnahmen der Regierung beim Verfassungsgerichtshof an. Zum anderen drohe mit der Impfpflicht, die bisher ja lediglich ausgesetzt sei, ein ganz massiver Eingriff in das Recht auf die körperliche Unversehrtheit, der Millionen von Bürgern betreffe. „Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass sich die Verfassungsrichter umfassend und im Detail mit derartigen in der Geschichte der Zweiten Republik einmaligen Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte befassen. Und sie hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer warum welche Meinung vertritt und welche Entscheidung trifft“, betonte Fürst.


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