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EU-Wiederaufbaufonds ist klar verfassungswidrig und Gesamtänderung der Bundesverfassung!

FPÖ-Europasprecherin Steger: "Bundespräsident Van der Bellen soll den Eigenmittelbeschluss nicht unterzeichnen!"

EU-Wiederaufbaufonds ist klar verfassungswidrig und Gesamtänderung der Bundesverfassung! - FPÖ-Europasprecherin Steger: "Bundespräsident Van der Bellen soll den Eigenmittelbeschluss nicht unterzeichnen!"

Foto: FPÖ

„Vergangene Woche hat die schwarz-grüne Regierung gemeinsam mit SPÖ und Neos durch die Zustimmung zum EU-Eigenmittelbeschluss 2021 und damit zum EU-Wiederaufbaufonds den Weg zu einer neuen Schuldenunion geebnet. Dadurch werden wir in Zukunft auch für Schulden der EU-Pleitestaaten zahlen müssen und können dafür sogar haftbar gemacht werden. Seit Monaten warnt die FPÖ vor politischen und wirtschaftlichen Folgen dieses Beschlusses, da er eine immense Gefahr für die Stabilität der Europäischen Wirtschaftsunion darstellt. Gleichzeitig ist es aber auch ein gewaltiger Einschnitt in die nationalstaatliche Souveränität und ein Schritt Richtung EU-Zentralstaat. Nun wurden obendrein unsere Warnungen, dass der Beschluss klar EU-rechts- und verfassungswidrig ist, mit einem neuen Gutachten des renommierten Völker- und Europarechtlers Michael Geistlinger bestätigt: Demnach stelle der Eigenmittelbeschluss nicht nur eine Verletzung der Gründungsverträge der Europäischen Union dar, sondern sogar eine Gesamtänderung der Bundesverfassung“, sagte heute, Donnerstag, FPÖ-Europasprecherin Petra Steger.

Blindes Vertrauen in EU-Juristen

Besonders scharf kritisierte Steger, dass die Regierung kein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben habe, sondern stattdessen auf ein Gutachten des juristischen Dienstes des Rates der EU vertraut, in dem anscheinend das gewünschte Ergebnis herbeigeschrieben wurde. „Das Gutachten Geistlingers zeigt deutlich, dass der Eigenmittelbschluss dem ‚Prinzip der gesunden öffentlichen Finanzen‘, das in Art 119 AEUV verankert ist und ein wesentliches Prinzip der europäischen Wirtschaftsverfassung darstellt, widerspricht. Obwohl die EU grundsätzlich keine Schulden aufnehmen darf, wird trotzdem genau das gemacht - nämlich in der Höhe von 750 Milliarden Euro. Damit ist die EU nun endgültig eine illegale Schulden- und Transferunion, was ich auf das Schärfste kritisiere", so Steger.

Verletzung der EU-Gründungsverträge

Der vorliegende Eigenmittelbeschluss stelle eine Verletzung der Gründungsverträge der Europäischen Union dar und hätte daher auf Primärrechtseben verankert werden müssen. Daher hätte ein ordentliches Vertragsänderungsverfahren mit der Notwendigkeit der Befassung der nationalen Parlamente im Entwurfsstadium und der Einberufung eines Konvents danach eingeleitet werden müssen. "Genau das wurde jedoch nicht getan. Politisches Risiko und mehr Zeitaufwand hätten die Verantwortlichen bei einem rechtskonformen Verfahren in Kauf nehmen müssen, was natürlich nicht gewollt wurde. Stattdessen hat man sich einfach auf Art 122 AEUV berufen, der mehr als wackelig und auch der Meinung vieler Verfassungsjuristen nicht anwendbar ist. Da es jedoch nicht in dem dafür notwendigen Verfahren erfolgt ist, bedeutet er auch eine Verletzung des EU-Beitritts-BVG und damit stellt es eine Ausdehnung der Union im Rahmen der Verträge übertragenen Zuständigkeiten dar", betonte die freiheitliche Europasprecherin.

Juristisch bedenklicher Vorgang

Der Eigenmittelbeschluss 2021 sei somit durch das in Art 5 EUV verankerte Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung nicht gedeckt. "Alleine durch die Verletzung des Beitritts-BVG, stellt der Eigenmittelbeschluss damit auch eine Gesamtänderung der Bundesverfassung dar und materiell auch einen Eingriff in das demokratische und rechtsstaatliche Prinzip und bedürfte daher einer Volksabstimmung gemäß Art 44 Abs 3 B-VG“, erklärte Steger den juristisch bedenklichen Vorgang.

Bundespräsident muss Notbremse ziehen

„Ich fordere daher Bundespräsident Alexander Van der Bellen auf, die von ihm oft zitierte ‚Schönheit unserer Verfassung‘ vor dermaßen schweren Eingriffen zu schützen und den Eigenmittelbeschluss nicht zu unterzeichnen. Wir Freiheitlichen werden jedenfalls weitere juristische Schritte, insbesondere Ministeranklagen, gegen diesen rechtswidrigen Ausverkauf an Brüssel prüfen. Wir lassen nicht zu, dass unter dem Deckmantel ‚Corona‘, solche massiven Eingriffe in unsere Verfassung und unsere nationalstaatliche Souveränität vonstatten gehen“, gab die FPÖ-Europasprecherin die Marschroute vor.


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