Wien (OTS) - „Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Antrag des U-Ausschusses auf Beugestrafe gegen die Auskunftspersonen Heidi Horten und Johann Graf abgewiesen hat, fordern wir Freiheitliche eine Änderung der Geschäftsordnung und damit die Ermöglichung von Videobefragungen für die Dauer der Pandemie. Denn es darf nicht sein, dass sich auch in Zukunft wichtige Auskunftspersonen mit Verweis auf ihren Gesundheitszustand und das Coronavirus einer Befragung durch den U-Ausschuss entziehen können“, so NAbg. Christian Hafenecker, MA, FPÖ-Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss.
„Die FPÖ wird daher demnächst einen entsprechenden Antrag für eine Änderung der Geschäftsordnung im Nationalrat einbringen. Da dafür die Zustimmung von zwei Drittel der Abgeordneten notwendig ist, hoffe ich, dass die anderen Fraktionen einer Ermöglichung von Videobefragungen zustimmen. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass gesundheitlich vorbelastete Auskunftspersonen einerseits ihren Beitrag zur parlamentarischen Aufklärung ohne Bedenken leisten können und ihnen andererseits die Möglichkeit genommen wird, sich diesem zu entziehen“, begründete Hafenecker den freiheitlichen Vorschlag.