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16. November 2021 | Verfassung, Verkehr

Geplante Fahrzeugabnahme bei Raserei wird das Problem nicht lösen

FPÖ-Verkehrssprecher Hafenecker: "Autoritäre Phantasien von Türkis-Grün nehmen immer besorgniserregende Züge an."

Ein Verfassungsexperte kommt nun in einem Gutachten zur Erkenntnis, dass es durchaus rechtlich möglich sei, in Fällen von extremer Raserei das Fahrzeug des Rasers zu beschlagnahmen – und zwar bis zu einem Jahr. Die beiden ÖVP-Verkehrslandesräte von Kärnten und Salzburg, Sebastian Schuschnig und Stefan Schnöll, fordern auf Basis dieses Gutachtens nun eine rasche Umsetzung dieses auch von der grünen Verkehrsministerin Leonore Gewessler geplanten Vorhabens. Für FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker geht dieser Plan eindeutig zu weit: „Offensichtlich färbt der grüne Koalitionspartner mit seinen autoritären Enteignungs-Phantasien schon sehr stark auf die ÖVP ab – anders ist der Vorstoß von Schnöll und Schuschnig nicht zu erklären. Ich bin auch der Meinung, dass das Einziehen des Fahrzeugs bei Raserei das Problem nicht lösen wird.“

Keine Eingriffe ins Privateigentum

Die Raserei müsse bekämpft werden, unterstreicht Hafenecker, daher sei die Führerscheinabnahme bei Raserei bereits jetzt möglich. Eingriffe in das Privateigentum durch den Staat lehnt der freiheitliche Verkehrssprecher aber ab. Zudem könne dadurch auch die Wiederholung der Tat nicht verhindert werden, denn der Betroffene könne sich ja das Auto eines Freundes oder Bekannten ausborgen.

Zurück zum Boden des Rechtsstaats

„Leute einsperren, wie derzeit beim Corona-Wahnsinn der Regierung, das Autofahren durch NoVA-Erhöhung und Öko-Strafsteuer immer teurer machen – und jetzt noch die Pläne für die Enteignung. Es ist höchst an der Zeit, dass die türkis-grüne Regierung ihren besorgniserregenden autoritären Phantasien endlich abschwört und wieder auf den Boden des Rechtsstaats zurückkehrt“, erteilte Hafenecker den Beschlagnahmungs-Plänen von Türkis-Grün eine klare Absage.


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