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Jeder darf – auch im "Lockdown" – gegen den Corona-Wahnsinn demonstrieren

FPÖ-Bundesparteiobmann Kickl: "Versammlungsrecht ist besonders geschütztes Gut und durch erfolgreiche Einsprüche gegen Untersagungen im Jänner zusätzlich abgesichert."

FPÖ-Bundesparteiobmann Kickl: "Jeder darf – auch im 'Lockdown' – gegen den Corona-Wahnsinn demonstrieren!"

Foto: FPÖ

Die FPÖ hat für kommenden Samstag, 20. November, eine Demonstration für Freiheit und Menschenwürde sowie gegen die Spaltung der Gesellschaft durch die Corona-Politik der Bundesregierung angekündigt. Die Versammlung wird im Bereich der Wiener Innenstadt stattfinden. Genauere Informationen zu Ort und Uhrzeit folgen, sobald alle organisatorischen Fragen geklärt sind.

Überwältigende Reaktionen auf Demo-Ankündigung

„Die Rückmeldungen auf unsere Ankündigung waren überwältigend. Immer mehr Menschen verstehen, dass der Regierung in ihrer Verbohrtheit mit vernünftigen Argumenten nicht beizukommen ist und sie daher selbst für ihre Grund- und Freiheitsrechte kämpfen müssen. Viele Menschen sind aber auch in Sorge, ob sie das während des nun kommenden 'Lockdown für Ungeimpfte' dürfen und ob sie wieder mit massiven willkürlichen Anzeigen und Bestrafungen durch Polizei und Gesundheitsbehörden zu rechnen haben“, fasste FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann Herbert Kickl die Reaktionen zusammen.

Teilnahme muss für alle möglich sein

Kickl stellt klar, dass die Teilnahme an Versammlungen ein besonders geschütztes Rechtsgut ist und auch im aktuell vorliegenden Verordnungsentwurf berücksichtigt wird. „Das bedeutet, dass die Teilnahme an der Demonstration für alle gestattet ist – inklusive der Anreise aus ganz Österreich. Hier ist lediglich zu beachten, dass die Anreise mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen muss. In angemieteten Bussen hingegen gilt die '2G-Regel'“, so Kickl.

Kundgebungs-Verbote als rechtswidrig aufgehoben

Gesichert sei auch, dass die Demonstration stattfinden könne. Ein Verbot, wie das im Jänner noch der Fall war, komme nicht in Betracht. „Sowohl das Verbot einer von Bürgern angemeldeten Versammlung, als auch die Untersagung einer FPÖ-Kundgebung wurden als rechtswidrig aufgehoben. Gegen die Urteile gibt es keine Beschwerdemöglichkeit mehr. Sie sind somit für das Versammlungsrecht insgesamt richtungsweisend“, sagte der FPÖ-Obmann.

Appell an Solidarität der Polizeikräfte

Er rechne zudem damit, dass sich die Polizei kooperativ verhalte und von Eskalationen wie bei der FPÖ-Kundgebung im März im Prater absehe. „Einerseits appelliere ich an die Polizistinnen und Polizisten, denn die Teilnehmer kämpfen auch für ihre Freiheit, die sowohl im privaten, als auch im beruflichen Umfeld derzeit massiv eingeschränkt ist. Andererseits war die Anzeigenlawine nach der März-Demo ein riesiger Reinfall für die türkise Spitze der Polizei im Innenministerium. Zum Beispiel sind die Verfahren gegen alle 24 Personen wegen des von Nehammer behaupteten 'Sturms eines Versicherungsgebäudes' eingestellt worden – und zwar sowohl wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs, als auch der Körperverletzung. Auch wenn es dort schwer vorstellbar ist, so hoffe ich auch bei Karl Nehammer und seinen Parteifreunden an der BMI-Spitze auf einen gewissen Lerneffekt“, so Kickl.


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