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18. Jänner 2021 | Justiz, Medien, Verfassung

Online-Plattformen agieren immer mehr als Privat-Gerichte

FPÖ-Verfassungsprecherin Fürst: "Jüngste Edtstadler-Aussagen zu Zensur im Netz unglaubwürdig und mit Vorsicht zu genießen."

Online-Plattformen agieren immer mehr als Privat-Gerichte - FPÖ-Verfassungsprecherin Fürst: "Jüngste Edtstadler-Aussagen zu Zensur im Netz unglaubwürdig und mit Vorsicht zu genießen."

Foto: FPÖ

Mit einem Gastbeitrag in der Tageszeitung „Der Standard“ erklärt ÖVP-Bundesministerin Karoline Edtstadler, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr ausreichen, um Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte auf Plattformen mit Monopolstellung angemessen zu schützen. „Bisher fiel sie eher durch Äußerungen für die diesbezügliche Eigenverantwortung der Monopolisten auf. Dass Edtstadler plötzlich vom Saulus zum Paulus wird, ist unglaubwürdig, und ihre Aussagen sind mit Vorsicht zu genießen. Mit ihrem Kommunikationsplattformen-Gesetz haben ÖVP und Grüne es diesen Plattformen mit Monopolstellung nämlich nochmals erleichtert, Zensur zu üben. Jetzt kann dort jeder jeden denunzieren, und die Plattformen können sich als Privatgerichte inszenieren“, sagte heute, Montag, FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst.

Facebook, Google & Co. als oberste Zensur-Instanz

Wenn Plattformbetreiber aufgrund von engen gesetzlichen Vorgaben beurteilen müssen, ob ein Straftatbestand verwirklicht wurde, komme es also im Ergebnis zu einer mittelbaren staatlichen Zensur, denn im Zweifel würden Unternehmen unliebsame Meinungen eher löschen, um ihrerseits Strafzahlungen zu vermeiden, wie Facebook und Google in Stellungnahmen selbst zugäben. „Dazu kommt, dass die Plattformen nach einer Meldung durch Nutzer auch nicht den vorgeschlagenen Prüfweg des unwirksamen Kommunikationsplattformen-Gesetzes beschreiten, sondern einfach in eigenem Namen löschen und zensieren, um sich weitere Behördenverfahren zu ersparen“, so Fürst weiter.

Edtstadler bisher stets für Inhalts-Löschungen

In den diversen Ausschüssen habe Edtstadler auch stets für das Recht der Plattformbetreiber argumentiert, Inhalte zu löschen und deren besondere Verantwortung aufgrund der Monopolstellung abgestritten. Im April 2020 habe Edtstadler einen freiheitlichen Antrag gegen das Löschen und Zensieren auf Plattformen mit Monopolstellung im Verfassungsausschuss auch noch belächelt.

Gerichte sollen Rechtmäßigkeit von Aussagen beurteilen

„Die Beurteilung, ob eine Aussage rechtmäßig ist oder nicht, soll den ordentlichen Gerichten, aber nicht US-Konzernen zukommen. Wenn Edtstadler jetzt ehrlich einsieht, dass die Entscheidung über Recht und Unrecht in Demokratien nicht privatisiert werden darf, ist sie herzlich eingeladen, sich unseren Antrag zum Schutz vor mittelbarer Zensur anzusehen, bei den Abgeordneten von ÖVP und Grünen dafür werben und dort Überzeugungsarbeit dafür zu leisten, sich unserer Haltung anzuschließen“, betonte Fürst.


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