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23. März 2021 | Medien

Skandal-Urteil stellt Hobby-YouTuber und Blogger unter Regulierung der Medienbehörde

FPÖ-Mediensprecher Hafenecker: "Meinungsfreiheit im Netz gefährdet – Bundesverwaltungsgericht schafft Präjudiz gegen nicht-kommerzielle Betreiber von Videokanälen."

Skandal-Urteil stellt Hobby-YouTuber und Blogger unter Regulierung der Medienbehörde - FPÖ-Mediensprecher Hafenecker: "Meinungsfreiheit im Netz gefährdet – Bundesverwaltungsgericht schafft Präjudiz gegen nicht-kommerzielle Betreiber von Videokanälen."

Foto: FPÖ

„Wenn Hobby-YouTuber und nicht-kommerzielle Blogger auf Facebook, Instagram oder anderen Plattformen ihre Videoangebote als gewerbliche Abrufdienste nach dem Audiovisuellen Mediendienste-Gesetz (AMD-G) unter die Regulierung der Medienbehörde stellen müssen, ist die Meinungsfreiheit im Netz in höchster Gefahr“, kritisierte heute , Dienstag, FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker.

Blog als "wirtschaftliche Unternehmung"?

Anlass dafür ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Blog- und Videoplattform inside-politics.at des YouTubers Claudio Schiesl, wonach es sich bei dessen nicht-kommerziellen Videoangeboten um eine wirtschaftliche Unternehmung handle. Das BVwG bestätigt damit die Ansicht der Medienbehörde KommAustria auf einen entsprechenden Feststellungsantrags Schiesls aus dem Jahr 2017 hin, gegen die dieser Berufung einlegte.

Meinungsfreiheit unter Gewerberecht gestellt

„Aus diesem Skandal-Urteil kann abgeleitet werden, dass auch andere Videoblogger unter das AMD-G und damit unter dieselbe behördliche Regulierung wie etwa TV-Sender fallen, egal, ob sie mit ihrer Tätigkeit Geld verdienen, oder nicht. Die in der Bundesverfassung garantierte Meinungsfreiheit wird damit unter das Gewerberecht gestellt, was der Wegregulierung kleiner Betreiber Tür und Tor öffnet, während Social Media-Monopolisten und Medien-Großkonzerne geschützt werden. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar, das AMD-G muss repariert werden!“, forderte Hafenecker, der sich eine Deckelung ähnlich der Regelung bei den Helfern in den Corona-Teststraßen vorstellen kann.

Rechtssicherheit für Blogger schaffen

„Damit Einnahmen, etwa aus Spenden, nicht als Entgelt im Sinne des § 49 ASVG gelten, wäre die Einziehung einer Deckelung bei 537,78 Euro eine Möglichkeit, um Hobby-YouTubern und – Bloggern Rechtssicherheit zu verschaffen und die Meinungsfreiheit im digitalen Bereich zu schützen“, betonte Hafenecker.


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