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03. September 2020 | Parlament, FPÖ, Medien, Menschenrechte, Verfassung

Statt Juristen werden künftig Praktikanten von Großkonzernen über Österreicher urteilen

FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst: "Unter dem Vorwand besserer und schnellerer Rechtsdurchsetzung, etwa für Mobbingopfer, will die Regierung missliebige Meinungen kriminalisieren lassen."

Statt Juristen werden künftig Praktikanten von Großkonzernen über Österreicher urteilen - FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst: "Unter dem Vorwand besserer und schnellerer Rechtsdurchsetzung, etwa für Mobbingopfer, will die Regierung missliebige Meinungen kriminalisieren lassen."

Foto: FPÖ

Der aufschlussreichste Moment in der heutigen Pressekonferenz sei der freudsche Versprecher von Ministerin Edtstadler gewesen, als sie vom Paket „Hass gegen Netz“ gesprochen habe, meinte FPÖ-Verfassungssprecherin NAbg. Dr. Susanne Fürst. Dieser Lapsus zeige deutlich, wohin die Reise in Wahrheit gehen solle. Es handle sich beim Kommunikationsplattformengesetz nicht um ein Paket gegen „Hass im Netz“, sondern um ein Justiz-Entlastungspaket. Statt einem schnelleren Zugang der Österreicher zu Ihrem Recht vor einem österreichischen Gericht führe man eine neue Beschwerdestruktur ein, in welcher US-Konzerne darüber entscheiden, wer auf Twitter, Facebook oder auch in der WhatsApp-Familiengruppe was schreiben darf.

Eines Rechtsstaats unwürdig

„Statt österreichischer Juristen werden zukünftig Praktikanten von Großkonzernen – auf Zuruf – über Österreicher urteilen“, kritisiert die freiheitliche Verfassungsexpertin. „Das ist völlig absurd und eines Rechtsstaates unwürdig. Die Folge: Wenn einer gewissen Gruppe die Meinung einer anderen Person nicht passt und der Druck auf den Plattformbetreiber groß genug ist, werden die Postings gelöscht. In Deutschland z.B. wird gelöscht bis weit in die Meinungsfreiheit hinein, weil die Plattformbetreiber unter Zeitdruck und Androhung hoher Geldbußen mehr löschen als tatsächlich gerechtfertigt wäre.“ Grundsätzlich betroffen vom Gesetz sind Kommunikationsplattformen mit mehr als 100.000 Nutzern und einem Umsatz über 500.000 Euro. Ausgenommen sind Onlinehändler, Wikipedia und Medienunternehmer. „Warum es hier eine Differenzierung gibt, ist nicht einsichtig“, meinte Fürst. „Offenbar ist die Regierung davor zurückgeschreckt, die Medien zu verärgern.“

Keine Rechtfertigungsmöglichkeit für gemeldete Nutzer

Nutzer können Inhalte melden, die angeblich strafrechtswidrig sind. „Eine Rechtfertigungsmöglichkeit für den gemeldeten Nutzer besteht aber nicht“, kritisierte Fürst. „Der gemeldete Nutzer erfährt nicht, wer ihn gemeldet hat. Eine Möglichkeit, sich gegen Dauermelder zu wehren, fehlt.“ Auch das sei rechtsstaatlich sehr bedenklich. So lasse sich der politische Mitbewerber schikanieren.

Weiterer Angriff auf Grund- und Freiheitsrechte

Insgesamt bestätige der heutige Auftritt von Schwarz und Grün nur eines: „Das Gesetz ist nicht das, was es vorgibt. Unter dem Vorwand, eine bessere und schnellere Rechtsdurchsetzung zum Beispiel für Mobbingopfer gewährleisten zu können, will die Regierung missliebige Meinungen kriminalisieren lassen; sie sollen aus der öffentlichen Debatte verbannt und strafrechtlich verfolgt werden können. Das ist ein weiterer Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte“, betonte Fürst.


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