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23. Februar 2022 | Finanzen, Parlament, Wirtschaft

Steuergerechtigkeit der Regierung: Auf Kleine losgehen, aber Große laufen lassen!

Großkonzerne dürfen unter Schutz von Schwarz-Grün 100.000 Euro in Steuererklärung zu melden „vergessen“ – und das völlig ohne Konsequenzen für die COVID-19-Hilfen.

Eine massive und vor allem alles andere als faire Ungleichbehandlung im COVID-19-Compliance-Gesetz ortete der freiheitliche Finanzsprecher Hubert Fuchs heute, Mittwoch, im Rahmen seiner Rede im Nationalrat. Klein- und Kleinstunternehmer, die seit zwei Jahren um das wirtschaftliche Überleben und den Erhalt von Arbeitsplätzen kämpfen, müssten mit der vollen Härte der Behörden rechnen, wenn sie COVID-19-Hilfen bezogen haben und ihnen ein Verstoß gegen die überwiegend evidenzbefreiten COVID-19-Maßnahmen nachgewiesen werde. Fuchs: „Diese dann fälligen Rückzahlungen treten sogar rückwirkend per 1. November 2021 in Kraft. Ganz anders bei Großkonzernen, die während der Pandemie gegen Steuergesetze verstoßen haben. Sie können rückwirkend nicht belangt werden. Die schwarz-grüne Bundesregierung hat das als rechtlich nicht möglich bezeichnet. Aber bei den Kleinunternehmern ist es offensichtlich kein Problem. Frei nach dem Motto: Auf die Kleinen losgehen, aber die Großen laufen lassen. Das ist eine Ungerechtigkeit!“

Weder verhältnismäßig, noch gerecht

Damit aber nicht genug. Wie sehr diese Regierung ihre schützende Hand über die Großkonzerne halte, sehe man ebenso daran, dass auch eine Bagatell- beziehungsweise Toleranzgrenze eingezogen worden sei. Sofern ein Großkonzern eine Offenlegung in der Körperschaftsteuererklärung vergisst, gilt der Unternehmer trotzdem als steuerehrlich, wenn die „vergessenen“ Zinsen beziehungsweise Lizenzgebühren den Betrag von 100.000 Euro nicht überschreiten, so die Vorgabe, die für den FPÖ-Finanzsprecher ein Skandal ist: „Dem Klein- und Kleinstunternehmer streicht man beim kleinsten Verstoß gegen das evidenzbefreite COVID-19-Regime die erhaltenen Hilfen, bei Großkonzernen toleriert man aber falsche Angaben in der Steuererklärung – und das bis zu einer Toleranzgrenze von 100.000 Euro. Das ist weder verhältnismäßig, noch gerecht, Herr Finanzminister!“

Lufthansa verlegt Tochter steuersparend nach Malta

Ein aktuelles Beispiel, wie sehr die Regierung vor allem die Großkonzerne schütze, zeige die jüngste Entwicklung am Luftfahrtsektor. Die – wie auch die Austrian Airlines – zur deutschen Lufthansa gehörende Fluggesellschaft „Eurowings“ kündigte die Gründung einer Tochtergesellschaft in der Steueroase Malta an. Noch heuer sollen Flugzeuge und Crews vom bisherigen Firmensitz in Wien nach Malta übersiedeln. „Ist das der Dank für die hunderten Millionen Euro an COVID-Hilfen, die der Lufthansa-Konzern vom Staat erhalten hat? Wo sind hier die Konsequenzen oder das Verlangen auf Rückzahlung der Hilfen? Schließlich wurden diese nur gewährt, um Jobs in Österreich zu erhalten“, erklärte Fuchs.


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