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11. Mai 2020 | Frauen

Vergewaltigung für Sozialministerium keine schwere Körperverletzung?

FPÖ-Frauensprecherin Ecker will nach Präzedenzfall in Niederösterreich mit einer parlamentarischenn Anfrage Aufklärung darüber, wie vielen Missbrauchsopfern Schmerzensgeld verwehrt wurde.

„Bereits vor den durch die Corona-Pandemie bedingten Maßnahmen war sich Österreich einig: Gewalt gegen Frauen darf und kann nicht toleriert werden. Die Gesellschaft ist angehalten, bei Gewalt nicht wegzuschauenn, und es werden und wurden verstärkte Maßnahmen gefordert, um Frauen vor Gewalt zu schützen. Umso unverständlicher ist es, dass laut Medienberichten im Sozialministerium der Missbrauch einer damals 71ig-jährigen Niederösterreicherin nicht als Gewalt angesehen wurde und der Frau als Opfer keine Entschädigung gemäß Verbrechensopfergesetz zusteht“, gab sich heute, Montag, die freiheitliche Frauensprecherin Rosa Ecker „fassungslos darüber, dass man im Ministerium der Ansicht ist, dass die Schädigung nach kurzer Zeit abgeheilt beziehungsweise abgeklungen ist. Ja, etwaige sichtbare Narben und Verletzungen können heilen, aber was ist mit der psychischen Belastung?“

Nur ein Fall von vielen?

Ecker kündigte in diesem Zusammenhang an, dass sie mit einer parlamentarischen Anfrage an das Ministerium wissen möchte, wie viele Opfer von Missbrauch und anderen Gewalttaten ebenfalls mit dieser Begründung ein Schmerzensgeld verwehrt wurde, weil die Behörde der Meinung sei, eine Vergewaltigung sei keine schwere Körperverletzung.


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