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07. Dezember 2021 | Innenpolitik, Justiz, Verfassung

Verzicht auf Beugehaft für Ungeimpfte muss gesetzlich verankert sein – sonst gilt sie!

Sowohl im Impfzwang-Gesetz, als auch im Gesetz für die Beugehaft muss klar festgehalten werden, dass dieses Instrument für Ungeimpfte nicht anzuwenden ist.

FPÖ-Verfassunssprecherin Fürst: "Verzicht auf Beugehaft für Ungeimpfte muss gesetzlich verankert sein – sonst gilt sie!"

Foto: FPÖ

„Es darf keine Beugehaft für nicht geimpfte Menschen geben – und das ist gesetzlich ganz klar festzuhalten und abzusichern. Wir haben den Gesetzesentwurf zum generellen Impfzwang, den wir nach wie vor strikt ablehnen, noch nicht. Im schwarz-grünen Entwurf dazu muss aber auf jeden Fall explizit festgehalten sein, dass die Beugehaft für Ungeimpfte nicht zur Anwendung kommt. Passiert das nicht, wissen wir: Die Regierung wird Impfzwang und Beugehaft koppeln“, betonte heute, Dienstag, FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst.

Behauptungen von Ministern nicht bindend

Nur weil Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein behaupte, es werde keine Beugehaft für Ungeimpfte geben, heiße das daher gar nichts. Außerdem habe sich im Verfassungsausschuss vergangene Woche ÖVP-Ministerin Karoline Edtstadler bei der Frage der Beugehaft und Ungeimpfte um eine klare Antwort herumgewunden. Sie habe lediglich lapidar festgestellt, dass es einen breiten politischen Konsens gebe, wonach es die Beugehaft im Zusammenhang mit der Impfpflicht nicht geben werde. „Das sind aber nur Nebelgranaten. Gerade Edtstadler als Juristin weiß doch ganz genau: Die Beugehaftbestimmung aus dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz gilt nur dann nicht, wenn das auch klar im Impfzwang-Gesetz festgehalten wird“, erklärte die freiheitliche Verfassungssprecherin. Ohne eine gesetzliche Absicherung seien alle Regierungsversprechungen nur Schall und Rauch.

Regierung hat Österreicher schon oft belogen

Darüber hinaus werden die Freiheitlichen zur Novelle des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes einen Antrag einbringen: „Unser Antrag zielt darauf ab, dass auch in diesen Bestimmungen eine dezidierte Ausnahme festgehalten wird, nämlich, dass die Beugehaft nicht auf das Impfzwang-Gesetz anzuwenden ist. Dieser Regierung kann man nämlich nicht trauen, sie hat die Österreicher schon oft genug belogen. Es gab auch einen breiten politischen Konsens, dass kein Impfzwang kommen wird. Deshalb verlangen wir in beiden Gesetzen eine eindeutige Absicherung, dass nicht geimpfte Menschen nicht in Beugehaft gezwungen werden dürfen“, so Fürst.


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