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23. März 2021 | Bauten, Parlament, Wirtschaft

Ziviltechnikergesetz-Novelle: Gesetzesentwurf gefährdet Unabhängigkeit des Berufsstandes

FPÖ-Wirtschaftssprecher Angerer: "ÖVP und Grüne wollen den Ziviltechnikern anscheinend unbedingt ihre Unabhängigkeit absprechen."

„Der Schein trügt! Der neue Gesetzesentwurf zum Ziviltechnikergesetz gefährdet in Wahrheit noch immer die Unabhängigkeit der Ziviltechniker. Auch wenn Ziviltechniker bei einer Beteiligung anderer Firmen mindestens 50 Prozent an ihrer Gesellschaft halten müssen, ist damit noch lange nicht die Unabhängigkeit des Berufsstandes gesichert“, betonte heute, Dienstag, FPÖ-Wirtschaftssprecher Erwin Angerer im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen zur Gesetzesnovelle des Ziviltechnikergesetzes. „Was bringt eine 50-prozentige Beteiligung? Diese Frage stelle nicht nur ich mir, sondern auch zahlreiche Rechtsgutachten, die keinen Sinn in einer derartigen Regelung finden. Die Beteiligung müsste in jedem Fall mehr als 50 Prozent betragen.“

Wichtige Rolle als unabhängier Experte

„ÖVP und Grüne wollen den Ziviltechnikern anscheinend unbedingt ihre Unabhängigkeit absprechen, denn ohne eine eindeutige Mehrheitsbeteiligung wird die Rolle der Ziviltechniker als ‚unabhängige Experten‘ weiter in Frage gestellt. Der Gesetzesentwurf muss dementsprechend abgeändert werden, um einer Täuschung der Konsumenten entgegenzuwirken, den Verbraucherschutz zu gewährleisten und auch den Grundsatz der Trennung von Planung und Ausführung aufrechterhalten zu können“, forderte Angerer.

"Technischer Notar" der Konsumenten

„Zudem muss die Verwendung des Ziviltechniker-Siegels weiterhin geschützt und personalisiert bleiben. Würde die Verwendung des Siegels künftig nicht mehr an eine Person gebunden, sondern auch durch eine Gesellschaft möglich sein, dann könnten Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität nicht mehr gewährleistet werden. Der Ziviltechniker muss aber der unabhängige ‚technische Notar‘ der Allgemeinheit und der Konsumenten bleiben und die Siegelführung ausschließlich den Ziviltechnikergesellschaften vorbehalten sein“, betonte Angerer, der dementsprechend in der morgigen Nationalratssitzung einen Abänderungsantrag einbringen wird.


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