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24. Februar 2021 | Parlament, Tourismus, Wirtschaft

Benachteiligung von kleinen touristischen Vermietern noch nicht behoben!

FPÖ-Parlamentarier Ries: "Diese Betriebe, so wie bisher, nicht zu unterstützen, hieße, sie vom Markt zu verdrängen und das Familieneinkommen dieser Betriebe stark einzuschränken."

„Die Änderung des Härtefallfondsgesetzes ist ein wichtiger Schritt gegen die Benachteiligung von Privatzimmervermietern mit bis zu zehn Betten. Diese Änderung wurde möglich, da wir – insbesondere unser Tourismussprecher Gerald Hauser - nicht lockergelassen haben. Bisher hat die schwarz-grüne Regierung diese Betriebe links liegen gelassen, obwohl sie brav ihre Beiträge bezahlt, die Ortstaxe abgeliefert haben und viele Österreicher genau in solchen familiären Betrieben ihren Urlaub verbringen. Diese Betriebe, so wie bisher, nicht zu unterstützen, hieße, sie vom Markt zu verdrängen und das Familieneinkommen dieser Betriebe stark einzuschränken. Damit würde man auch der Landflucht Vorschub leisten“, sagte heute, Mittwoch, der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Ries in seinem Debattenbeitrag.

Wo bleibt soziales Gewissen der Regierung?

Allerdings könne diese Maßnahme lediglich der erste Schritt sein, die Benachteiligung von kleinen touristischen Vermietern sei nämlich noch nicht behoben, betonte Ries, der dazu ein Beispiel präsentierte. „Nehmen wir folgenden Fall, in dem es um eine vierköpfige Familie geht. Die Mutter beaufsichtigt die zwei schulpflichtigen Kinder und kümmert sich um eine kleine Pension mit vier Doppelzimmern. Derzeit können keine Zimmer vermietet werden, daher fehlt dieses Einkommen komplett. Der Familienvater arbeitet bei einem Getränkezusteller, Hotels und Gaststätten haben aber geschlossen, ergo ist er arbeitslos. Zuletzt verdiente er 1.700 Euro netto. Jetzt erhält er ein Arbeitslosengeld von 935 Euro. Aus dem Härtefallfonds bekommt diese Familie aber keinen einzigen Cent. Denn natürliche Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, sind für die Regierung nicht förderfähig. Das kann doch niemand von uns gerecht finden! Wer ein soziales Gewissen hat, kann so etwas nicht tatenlos hinnehmen!“, betonte Ries.

Aussitzen und wegschauen löst keine Probleme

ÖVP und Grüne sollten, so Ries, endlich in die Gänge kommen. „Aussitzen und Kopf in den Sand stecken löst keine Probleme. Hotellerie und Gastronomie stehen am Rande des Abgrunds. In anderen Ländern können die Betriebe wieder arbeiten. Die Betroffenen brauchen auch in Österreich diese Öffnung – genauso wie unsere Bürger, denen die Regierung bereits mehr als genug zugemutet hat", so Ries.

Betriebe und Menschen endlich wieder leben lassen

Er forderte ÖVP und Grüne auf, sich nicht länger hinter Berechnungsmethoden, die ohnehin oft schon falsch gewesen seien, zu verstecken. „Stellen Sie umsetzbare Regeln auf, lassen Sie die Betriebe und die Menschen endlich wieder leben, und geben Sie den Tirolern die Reisefreiheit zurück“, so Ries in Richtung Regierung.

Etappensieg durch FPÖ-Beharrlichkeit

„Unser Kampf für touristische Privatvermieter und kleine Gewerbetreibende ist schwierig, aber letztlich kein ‚Kampf gegen Windmühlen‘, sondern er ist ganz nach dem Motto ‚steter Tropfen höhlt den Stein‘ nicht vergeblich. So ist es uns Freiheitlichen gelungen, dass nach elf Monaten Blockade durch ÖVP und Grüne endlich Beherbergungsbetriebe, die nach Paragraph 28 Einkommenssteuergesetz eingestuft sind und mehr als zehn Betten haben, entschädigt werden“, erklärte der freiheitliche Tourismussprecher Gerald Hauser in seinem heutigen Debattenbeitrag.

Weiter im Sinne der Gerechtigkeit arbeiten

„Der Beginn ist getan, und unsere unermüdliche Arbeit für Österreichs Tourismus macht sich bezahlt, wobei aber noch vieles offen steht. Denn die ‚Paragraf 28-Betriebe‘ werden derzeit nur über den Härtefallfonds entschädigt. Sie erhalten keinen Umsatz- und Fixkostenersatz. Wir werden aber auch weiterhin keine Ruhe geben, um unseren Beherbergungsbetrieben Gerechtigkeit erfahren zu lassen“, betonte Hauser.


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