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18. Oktober 2021 | FPÖ, Konsumentenschutz, Parlament, Wirtschaft

Budget: Mückstein begeht Verrat an den österreichischen Konsumenten!

FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Wurm: "Grüner Konsumentenschutzminister knickt bei Finanzierung des VKI vor türkisem Wirtschaftsbund ein."

FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Wurm: "Grüner Konsumentenschutzminister knickt bei Finanzierung des VKI vor türkisem Wirtschaftsbund ein."

Foto: FPÖ

„Eine einzige Bankrotterklärung ist das Budget 2022, so auch im ‚Kapitel 21 Konsumentenschutz‘. Der amtierende grüne Ressortminister begeht einmal mehr einen Verrat an den österreichischen Konsumenten. So wird eine langfristige organisatorische, personelle und finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) neuerlich auf die lange Bank geschoben. Auch 2022 gibt es keine bindende Zukunfts- und Bestandsgarantie des Flaggschiffs VKI als eine der wesentlichsten Institution für den Verbraucherschutz in unserem Land. Ganz im Gegenteil, man ist wieder einmal vor den neoliberalen Fundamentalisten im türkisen Wirtschaftsbund bei den Budgetverhandlungen eingeknickt und war nicht in der Lage, für den VKI hier endlich eine dauerhafte Lösung auszuverhandeln. Damit gibt Wolfgang Mückstein für ein weiteres Jahr den VKI als Faustpfand und Spielball in die Hände jener Kräfte, die am liebsten den Konsumentenschutz, und vor allem den VKI, ein für alle Mal auflösen möchten. Dies ist nicht nur für Konsumentenschutzminister Mückstein, sondern auch für die beiden Konsumentenschutzsprecher Fischer (Grüne) und Weidinger (Neue ÖVP) ein Armutszeugnis der Sonderklasse“, kritisierte heute, Montag, FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm.

Konzept- und ideenloser Rückzug der Grünen

 

„Damit nicht genug, befinden sich Mückstein und die Grünen in dieser Koalition offensichtlich weiterhin auf dem konzept- und ideenlosen Rückzug vor der Neuen Volkspartei und ihrem Wirtschaftsflügel. Beleg dafür ist etwa folgende mehr als verräterische Formulierung im Teilheft zum Budget UG 21 (Soziales und Konsumentenschutz) unter der Überschrift: ‚Ausmaß der Realisierung der konsumentenrechtspolitischen Forderungen‘. Dort hat das BMSGPK gemeinsam mit dem BMF folgende Formulierung gewählt: ‚Die Kennzahl für das Jahr 2022 wurde gegenüber 2021 um 10 Prozentpunkte gesenkt, weil davon auszugehen ist, dass auf Grund der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie die Durchsetzung konsumentenrechtspolitischer Forderungen auf großen Widerstand der Wirtschaft stoßen wird. Zu beachten ist dabei auch, dass bereits 2020 dieser Trend deutlich spürbar war. Wesentlich wird in diesem Zusammenhang die Realisierung der langfristigen Finanzierung des VKI sein‘. Mit dieser Kapitulationserklärung von Mückstein ist eigentlich für die Verbraucher in Österreich alles klar - der zuständige grüne Minister kann sich nicht durchsetzen“, erklärte der FPÖ-Konsumentenschützer.

Gemeinsamer Antrag von SPÖ und FPÖ

„Als Vorsitzender des parlamentarischen Konsumentenschutzausschusses gebe ich aber Mückstein und seiner grünen Bereichssprecherin Fischer noch etwas ‚Bewährung‘, bis das endgültige konsumentenschutzpolitische Urteil über die beiden gefällt wird. Am 20. Oktober ist eine weitere Sitzung des Konsumentenschutzausschusses anberaumt. Dort steht als Tagesordnungspunkt 1 auch ein gemeinsamer Antrag von FPÖ und SPÖ zur langfristigen organisatorischen, personellen und finanziellen Absicherung des VKI auf der Tagesordnung. Die Grünen haben die einmalige Chance, hier Farbe zu bekennen und sich für diesen Antrag auszusprechen, um den Druck auf ihren neoliberalen Koalitionspartner in Sachen Konsumentenschutz zu erhöhen, damit das Thema VKI, das seit 2019 auf der Agenda steht, endlich für die Zukunft positiv abgeschlossen werden kann“, betonte Wurm.


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