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31. März 2021 | FPÖ, Menschenrechte, Verfassung

Verfassung und Grundrechte dürfen nicht länger mit Füßen getreten werden

FPÖ-Bundesparteiobmann Hofer: "Von der FPÖ angemeldete Kundgebung Ende Jänner wurde zu Unrecht untersagt."

Verfassung und Grundrechte dürfen nicht länger mit Füßen getreten werden - FPÖ-Bundesparteiobmann Hofer: "Von der FPÖ angemeldete Kundgebung Ende Jänner wurde zu Unrecht untersagt."

Foto: FPÖ

Einmal mehr haben höchste juristische Instanzen Entscheidungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Bekämpfung aufgehoben. Wie von den beiden FPÖ-Nationalratsabgeordneten Klubobmann-Stellvertreterin Dagmar Belakowitsch und Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert wurde, ist das Verwaltungsgericht Wien zur Erkenntnis gelangt, dass die von der FPÖ für 31. Jänner angemeldete Kundgebung zu Unrecht untersagt wordenn ist. Im Urteil heißt es, dass sowohl die Stellungnahme des Gesundheitsdienstes der Stadt, als auch die Einschätzung des LVT als Begründung für die Untersagung ungeeignet gewesen seien. FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer: „Dieses Urteil ist ein starkes Signal des Rechtsstaats und für die Grund- und Freiheitsrechte in diesem Land. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Untersagung der von der FPÖ angemeldeten Kundgebung ein Akt politischer Willkür und fachlich nicht gerechtfertigt war. Nun haben wir die Bestätigung für unsere Position bekommen.“

Höchste Zeit für Bundespräsidenten, tätig zu werden

Dieser Fall sei ein weiteres Beispiel für Entscheidungen, Erlässe und Gesetze, die am Ende des Tages von Gerichten mit Verweis auf die Verfassung wieder aufgehoben wurden. Es fehle den politisch Verantwortlichen vielfach die Verantwortung für ihr Handeln – und das beginne beim Bundeskanzler, der im Vorjahr nichts Schlimmes daran fand, wenn manche Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben würden, weil sie zum Zeitpunkt der Entscheidung ohnedies nicht mehr in Kraft seien. Hofer: „Politiker sind auf die Österreichische Bundesverfassung angelobt. Vorsätzliche Verstöße dagegen dürfen nicht sein. Jedes Gesetz, jede Verordnung muss mit der Verfassung im Einklang stehen – auch in Corona-Zeiten“, unterstreicht Hofer, der hier auch den Bundespräsidenten gefordert sieht: „Die Schönheit der Verfassung hat Alexander Van der Bellen im Laufe der letzten Zeit oft gelobt – nun ist es an der Zeit, die Verfassung auch vor nicht enden wollenden schwerwiegenden Angriffen in Schutz zu nehmen.“


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