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27. August 2020 | Arbeit und Soziales, Familie

Sonderbetreungszeit-Verlängerung: Plant ÖVP nächsten "Lockdown"?

FPÖ-Sozialsprecherin Belakowitsch: "Eltern haben weiterhin keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung, wenn sie wegen Schulschließung daheim ihre Kinder betreuen müssen."

„ÖVP-Kanzler Kurz, Minister Anschober und Ministerin Aschbacher sollen endlich mit der Wahrheit herausrücken: Plant die Regierung einen neuerlichen 'Lockdown', weil man jetzt schon laut über eine Verlängerung der Sonderbetreuungszeiten für Eltern nachdenkt?“ Mit diesen Worten kommentierte FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch die heute, Donnerstag, erfolgte ÖVP-Ankündigung, die Sonderbetreuungszeit für Eltern verlängern zu wollen.

"ÖVP-Mogelpackung reloaded"

„Auf alle Fälle würden aber nach dieser Ankündigung die schwarz-grünen Sonderbetreuungszeit-Regelungen eine einzige Mogelpackung zu Lasten von Eltern und Kindern bleiben und würden weiterhin zu kurz greifen. ÖVP-Mogelpackung reloaded – mehr ist das nicht“, so Belakowitsch.

Wieder nur ein schwarzer PR-Gag

„Trotz mehrfacher Aufforderungen von uns schon im heurigen März waren ÖVP und Grüne nicht bereit, eine umfassende Regelung zu beschließen, die den betroffenen Arbeitnehmern mit Betreuungspflichten einen Rechtsanspruch auf Sonderpflegeurlaub mit gleichzeitiger 100-prozentiger Lohnkostenübernahme zusichert. Wenn es aber keinen Rechtsanspruch gibt auf Dienstfreistellung zur Betreuung von Kindern, für die eine Betreuungspflicht bis zum vollendeten 14. Lebensjahr besteht, und zwar ab dem Zeitpunkt einer möglichen behördlichen Schließung von Lehranstalten und Kinderbetreuungseinrichtungen, dann ist diese heutige ÖVP-Vorschau auf die morgige Rede des Bundeskanzlers wieder nur ein PR-Gag“, kritisierte die FPÖ-Sozialsprecherin.

FPÖ-Antrag im nächsten Nationalrat

„Auf alle Fälle werden wir in der nächsten Sitzung des Nationalrates erneut unseren Antrag betreffend Sonderpflegeurlaub für Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten einbringen, indem wir unter anderem für den Arbeitgeber auch einen Anspruch auf Vergütung von 100 Prozent des in der Sonderbetreuungszeit an die Arbeitnehmer gezahlten Entgelts durch den Bund einfordern werden“, kündigte Belakowitsch an.


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